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Hinweis zum GEMA/YouTube-Deal

Liebe Urheber und Editionspartner,

als Hinweis zum GEMA/YouTube-Deal:

Viele Labels und auch Künstler haben ihren YouTube-Content nicht als „Music“ sondern als „Entertainment“ Content eingestellt, um eine YouTube-Sperre zu umgehen. In diesem Fall werden die Nutzungen NICHT der GEMA gemeldet.

Aufgrund der Einigung der GEMA mit YouTube ist der Grund für die „Falscheinstellung“ nunmehr weggefallen. Die Musik muss daher in das YT „Music“ CMS eingestellt werden. Bitte denkt daran Eure alten Clips selbst oder von Eurem Digitalvertrieb wieder zurück in das Music CMS von YouTube einstellen zu lassen! Sonst besteht die Gefahr, dass keine Tantiemen bezahlt werden.

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